Freispruch am Amtsgericht Dortmund

Vor dem Amtsgericht Dortmund fand am 10.12.2025 eine Verhandlung wegen des Tatvorwurfs der „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung” statt. Hintergrund war der Einsatz von Pyrotechnik beim Bundesligaspiel des BVB gegen den FC Bayern München im November 2024.

Dem Angeklagten, verteidigt durch Rechtsanwältin Rasch, wurde vorgeworfen, eine Blockfahne festgehalten und damit die Vermummung von Personen unterstützt zu haben, die etwa eine halbe Stunde später Pyrotechnik zündeten.

Nach Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens erging ein Strafbefehl, dem Einspruch folgte die Hauptverhandlung.

Nach Ansicht des Beweismittels – eines Videos – welches allen Beteiligten naturgemäß bereits zu Beginn des Verfahrens vorlag, war die Verhandlung in kürzester Zeit beendet, da auch die anwesende Staatsanwältin keinerlei Ansatzpunkt für eine strafbare Handlung sah. Weitere Beweismittel lagen nicht vor, sodass der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wurde. 

Aufgrund der Ausgangslage erübrigten sich rechtliche Ausführungen im Hinblick auf den Zusammenhang von etwaigen Vorbereitungshandlungen zum Abbrennen von Pyrotechnik sowie … » mehr lesen

Erfolg vor dem Schöffengericht Bochum

Am Dienstag, den 20.05.2025, fand vor dem Schöffengericht in Bochum eine Verhandlung statt, die im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel des BVB beim VfL Bochum im Jahr 2023 stand.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Pyrotechnik gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst versucht, den Verbrechenstatbestand „Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ zur Anklage zu bringen. Dies konnte jedoch bereits im Vorfeld durch Verteidiger Schumann verhindert werden. Stattdessen wurde aber trotzdem eine vermeintliche versuchte gefährliche Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht.

Das Gericht teilte zwar mit, dass es den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung ebenfalls nicht hinreichend belegt sehe und schlug schon dort die Einstellung gegen eine Geldauflage vor. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu.

In der Anklageschrift bezog sich die Staatsanwaltschaft auf die vermeintlichen Inhaltsstoffe von „Seenotfackeln“ und beschrieb deren konkrete Gefahr. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde hierzu ein Gutachten eingeholt, das jedoch zu dem Ergebnis kam, dass keine konkrete Gefährdung … » mehr lesen