Vor dem Amtsgericht Dortmund fand am 10.12.2025 eine Verhandlung wegen des Tatvorwurfs der „Beihilfe zur versuchten gefährlichen Körperverletzung” statt. Hintergrund war der Einsatz von Pyrotechnik beim Bundesligaspiel des BVB gegen den FC Bayern München im November 2024.
Dem Angeklagten, verteidigt durch Rechtsanwältin Rasch, wurde vorgeworfen, eine Blockfahne festgehalten und damit die Vermummung von Personen unterstützt zu haben, die etwa eine halbe Stunde später Pyrotechnik zündeten.
Nach Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens erging ein Strafbefehl, dem Einspruch folgte die Hauptverhandlung.
Nach Ansicht des Beweismittels – eines Videos – welches allen Beteiligten naturgemäß bereits zu Beginn des Verfahrens vorlag, war die Verhandlung in kürzester Zeit beendet, da auch die anwesende Staatsanwältin keinerlei Ansatzpunkt für eine strafbare Handlung sah. Weitere Beweismittel lagen nicht vor, sodass der Angeklagte auf Kosten der Staatskasse freigesprochen wurde.
Aufgrund der Ausgangslage erübrigten sich rechtliche Ausführungen im Hinblick auf den Zusammenhang von etwaigen Vorbereitungshandlungen zum Abbrennen von Pyrotechnik sowie … » mehr lesen
