Am Dienstag, den 20.05.2025, fand vor dem Schöffengericht in Bochum eine Verhandlung statt, die im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel des BVB beim VfL Bochum im Jahr 2023 stand.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Pyrotechnik gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst versucht, den Verbrechenstatbestand „Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ zur Anklage zu bringen. Dies konnte jedoch bereits im Vorfeld durch Verteidiger Schumann verhindert werden. Stattdessen wurde aber trotzdem eine vermeintliche versuchte gefährliche Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht.
Das Gericht teilte zwar mit, dass es den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung ebenfalls nicht hinreichend belegt sehe und schlug schon dort die Einstellung gegen eine Geldauflage vor. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu.
In der Anklageschrift bezog sich die Staatsanwaltschaft auf die vermeintlichen Inhaltsstoffe von „Seenotfackeln“ und beschrieb deren konkrete Gefahr. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde hierzu ein Gutachten eingeholt, das jedoch zu dem Ergebnis kam, dass keine konkrete Gefährdung … » mehr lesen