Erfolg vor dem Schöffengericht Bochum

Am Dienstag, den 20.05.2025, fand vor dem Schöffengericht in Bochum eine Verhandlung statt, die im Zusammenhang mit dem Auswärtsspiel des BVB beim VfL Bochum im Jahr 2023 stand.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Pyrotechnik gezündet zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst versucht, den Verbrechenstatbestand „Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ zur Anklage zu bringen. Dies konnte jedoch bereits im Vorfeld durch Verteidiger Schumann verhindert werden. Stattdessen wurde aber trotzdem eine vermeintliche versuchte gefährliche Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht.

Das Gericht teilte zwar mit, dass es den Tatbestand der versuchten gefährlichen Körperverletzung ebenfalls nicht hinreichend belegt sehe und schlug schon dort die Einstellung gegen eine Geldauflage vor. Dem stimmte die Staatsanwaltschaft allerdings nicht zu.

In der Anklageschrift bezog sich die Staatsanwaltschaft auf die vermeintlichen Inhaltsstoffe von „Seenotfackeln“ und beschrieb deren konkrete Gefahr. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde hierzu ein Gutachten eingeholt, das jedoch zu dem Ergebnis kam, dass keine konkrete Gefährdung … » mehr lesen

Polizeiliche Maßnahme im Vorfeld der Begegnung SC Freiburg vs. Borussia Dortmund

Vor dem Gastspiel des BVB gegen den SC Freiburg am vergangenen Samstag kam es in Herbholzheim (Baden-Württemberg) zu einer polizeilichen Maßnahme, der sich gut 300 BVB-Fans unterziehen mussten. 

Im Rahmen der etwa drei Stunden andauernden Maßnahme wurden die 300 Borussinnen und Borussen einem vereinfachten Erkennungsdienst unterzogen und im Anschluss pauschal mit einem Aufenthaltsverbot für das Freiburger Stadtgebiet belegt. 

„Aus unserer Sicht mutet besonders kurios an, dass – trotz dauerhafter Bewegungsfreiheit im Zug – nur bestimmte Wagen des Zuges bei dem Sonderhalt in Herbholzheim zum Aussteigen aufgefordert wurden“, sagt Fanhilfe Sprecher Henry Schulz. 

Wir verurteilen das pauschale Aufenthaltsverbot für alle anwesenden BVB-Fans als unverhältnismäßig! “Wir geben insbesondere zu Bedenken, dass eine große Zahl von unbeteiligten Borussinnen und Borussen betroffen gewesen ist, die durch die Maßnahme und das sich daran anschließende Aufenthaltsverbot am Spielbesuch gehindert wurden”, mahnt Schulz. 

Unmittelbar Betroffene bitten wir, sich beim kommenden Heimspiel gegen Wolfsburg bei uns am Stand … » mehr lesen