Am gestrigen dritten Verhandlungstag wurde die erste Instanz in drei Strafverfahren gegen Mitglieder der Fanhilfe Dortmund mit einer Verurteilung abgeschlossen. Das Verfahren wurde mit intensivsten Verteidigungsbemühungen über drei Verhandlungstage geführt. Weder vom Gericht zu prüfende Verfahrensvoraussetzungen, noch einer der unzähligen Anträge der Verteidigung konnten das Gericht oder die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu veranlassen. Sämtlichen Beweisanträgen wurde von der Staatsanwaltschaft entgegengetreten, sowie vom entscheidenden Gericht abgewiesen. Als Ergebnis stehen nun schmerzliche Verurteilungen zu vierstelligen Geldstrafen fest.

Mit den Argumenten der Verteidigung wurde sich ebenso wenig inhaltlich auseinandergesetzt wie mit den gestellten Anträgen.
Ein faires Verfahren war zu keinem Zeitpunkt gewährleistet! Weder wurde dem Grundsatz der Waffengleichheit Rechnung getragen noch strafprozessual verankerte Verteidigerrechte  gewährleistet.

Die Verteidigung hat unmittelbar nach Urteilsverkündigung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwaltschaft sah sich daraufhin veranlasst, gegen das Urteil ebenfalls Rechtsmittel – konkret das Rechtsmittel der Berufung – einzulegen. Das Ganze ist bemerkenswert, verschafft die Staatsanwaltschaft dem Verfahren somit die „Ehre“ einer zweiten Instanz zur Tatsachenfeststellung. Die Motivation der Staatsanwaltschaft, hier eine weitere Tatsacheninstanz zu eröffnen, obgleich ja sämtlichen tatsachenerforschenden Beweisanträgen entgegengetreten wurde, lässt eine Wertung als unzulässige Rechtsmitteleinlegung zumindest vermuten. Die Verteidiger werden dies, ebenso wie weitere gebotene Maßnahmen, prüfen. In jedem Fall ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Es ist erklärtes Bestreben der Angeklagten mit Unterstützung der Fanhilfe Dortmund den Sachverhalt einer umfassenden, notfalls letztinstanzlichen Klärung, zuzuführen.

Für weitere Informationen stehen wir wie gewohnt gerne unter info@fanhilfe-dortmund.de zur Verfügung. Eine detaillierte Aufarbeitung aller aktuell angestrengten Verfahren vor dem Amtsgericht Sinsheim erfolgt nach deren Abschluss.