Im Dezember 2018 hat die NRW Landesregierung das neue Polizeigesetz, mit weitreichenden neuen Befugnissen für die Beamten, durch den Düsseldorfer Landtag gebracht. Auch wenn es in den letzten Monaten ruhiger um das Thema geworden ist wollen wir, die Fanhilfen aus Köln und Dortmund, euch weiterhin mit Informationen rund um das Polizeigesetz versorgen. Wir werden deshalb im Rahmen der kommenden Spiele des 1. FC Köln und von Borussia Dortmund immer wieder kurze Texte hochladen, in denen wir noch einmal gezielt auf die wichtigsten Änderungen des Polizeigesetzes und ihre (möglichen) Folgen eingehen wollen. Den Anfang macht heute das Thema Taser.
Seit vergangenen Dezember dürfen Polizisten in Nordrhein-Westfalen gemäß §58 Abs.4 Polizeigesetz NRW (PolG NRW) Elektro-Taser (formal: Distanzimpulsgeräte) als Waffe einsetzen. Wir lehnen den Einsatz von Tasern durch Polizeibeamte als Fanhilfen in Gänze ab. Warum das so ist? Wir haben einige Gründe im Folgenden für euch beispielhaft aufgeschrieben:
An erster Stelle sind gesundheitliche … » mehr lesen