Am vergangenen Freitag wurde vor dem Amtsgericht Dortmund der bislang, nach unserem Kenntnisstand, einzige Vorfall rund um die seitens der Bundespolizei durchgeführte Räumung der Bahnhofshalle des Dortmunder Hauptbahnhofs nach dem Revierderby 2019 verhandelt. Kurz nach Ankunft der Sonderzüge im Dortmunder HBF brach ein Polizist der Einsatzhundertschaft, im Rahmen der Räumung der Bahnhofshalle, einem aktiven Mitglied der Fanhilfe Dortmund durch eine gezielten Faustschlag dreifach den Kiefer. Unsere ursprüngliche Pressemitteilung vom Tage ist hier abrufbar.

Der betreffende Polizeibeamte ist nunmehr von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Dortmund der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt 9.000 € verurteilt worden. Nebenklagevertreter Stefan Witte zieht nach der mündlichen Verhandlung vom vergangenen Freitag ein gemischtes Fazit: „Das Urteil an sich ist ein Erfolg, allerdings mit dem, insbesondere beim Verletzten bleibenden Beigeschmack das bei Straftaten eines Polizeibeamten im Vergleich zu denen von Fussballfans mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Fanhilfe Sprecher Henry Schulz konnte der mündlichen Verhandlung ebenfalls einige positive Aspekte abgewinnen:
„Mit Stefan Witte und Andreas Hüttl haben wir zwei Anwälte mit großer Erfahrung im Kampf für Fanrechte eingebunden. Verfahren gegen Polizeibeamte taktischer Einheiten, die über keine hinreichende Kennzeichnung verfügen, gestalten sich oftmals schwierig. Umso erfreulicher ist – dies hat die mündliche Verhandlung am vergangenen Freitag gezeigt -, dass die ermittelnden Behörden, bestehend aus Polizei und Staatsanwaltschaft, den Vorfall akribisch aufgearbeitet haben, was sicherlich im Spannungsverhältnis zwischen Polizeibeamten und Fußballfans aus unserer Sicht ein Novum darstellt. Auch das es zu einem Schuldspruch gegen den Polizeibeamten gekommen ist, ist, wie jüngst das Beispiel um den betroffenen Eintracht Frankfurt Fan zeigt, nicht selbstverständlich und zu begrüßen.“

Eine Beurteilung, ob die Räumung der Bahnhofshalle des Dortmunder Hauptbahnhofes, insbesondere in ihrer Heftigkeit, verhältnismäßig gewesen ist, ist mit dem Schuldspruch gegen den Polizeibeamten nicht verbunden. Diesbezüglich ist zum jetzigen Zeitpunkt eine Feststellungsklage eines Mitgliedes der Fanhilfe Dortmund vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln anhängig.